Vergolder/in
Nicht alles, was golden glänzt, besteht durch und durch aus dem Edelmetall. Als Vergolder bearbeitest du tausendstel Millimeter dünne Goldblättchen, um Dekoratives zu erschaffen - und setzt damit eine jahrhundertealte Tradition fort.
Glänzende Aussichten
Historische und moderne Objekte erhalten durch dich Oberflächen von ganz außergewöhnlicher Qualität. Das gilt zum Beispiel für Rahmen von Gemälden und Grafiken. Du verschönerst aber auch Möbel, Stuckdekorationen oder Plastiken aus Holz, Metall, Stein und Kunststoffen. Du verarbeitest jedoch nicht nur Blattgold, sondern auch Blattsilber, Blattkupfer, Blattmessing und Blattaluminium sowie Metallpulver in verschiedensten Bindemitteln.
Know-how und historisches Hintergrundwissen
Als Vergolder bist du für private Auftraggeber, im Kunsthandel und an öffentlichen Gebäuden tätig. Auch in der Denkmalpflege, zum Beispiel in Kirchen, Schlössern oder anderen denkmalgeschützten Objekten, ist dein Einsatz gefordert.
Im Rahmen deiner Ausbildung eignest du dir kunst- und stilgeschichtliche Kenntnisse sowie profundes Fachwissen im Umgang mit historischen und modernen Werkstoffen an. Aber auch Kenntnisse in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz spielen eine Rolle. Zudem übernimmst du Verantwortung für Kulturgut und legst interdisziplinäre Teamfähigkeit an den Tag.
Ausbildungsinhalte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen
- Auswählen, Handhaben, Pflegen und Instand halten von Werkzeugen und Maschinen
- Auswählen, Lagern und Entsorgen von Werk- und Hilfsstoffen
- Vorbereiten von Untergründen
- Ausführen von Verzierungen
- Vergolden, Versilbern, Metallisieren
- Herstellen und Gestalten von Rahmungen
- Ausführen von Maltechniken
- Ausführen von Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten
- Qualitätssicherung
Ablauf der Ausbildung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Zwischenprüfung: Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Gesellen-/Abschlussprüfung: Die Ausbildung schließt mit einer Gesellen-/Abschlussprüfung ab.
Quelle: www.handwerk.de